Da ich als einfacher Handwerker sozialisiert wurde und nicht als Finanzmathematiker würde ich zur einfachsten Lösung greifen:
Analog zum Haftungsrecht natürlicher Personen gäbe es ein solches auch für juristische Personen. Damit auch für AG's.
Zudem, zumindest für an Börsen gehandelte AG's öffentliche Verzeichnisse der Anteilseigner.
Damit könnte man dann zum einen juristisch eingreifen, wenn in gesunden Firmen auf einmal Gewinne abgezogen werden und diese in Schieflage geraten.
Auch kann darüber transparent gemacht werden, wo derartige Gelder hinfliessen.
Dann können auch diejenigen, welche rein spekulativ gesunde Firmen leer kaufen, zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn ich als Einzelunternehmer bewusst meine Firma in den Sand setze, hat das persönliche Folgen. Tue ich selbiges als juristische Person ist der Schaden der Gleiche, die Konsequenzen aber ganz andere.
Öffentliche Verzeichnisse helfen, einen Überblick zu gewinnen, wer wo überall mitmischt. Ein Mittel um jedem die Gelegenheit zu geben, zu erkennen, was da im einzelnen geschieht.