Aus makroökonomischer Sicht besteht kein Problem solange die zehn Milliarden jährlich für die Aktienkäufe durch eine höhere Staatsverschuldung aufgebracht werden. Das ist nach Grundgesetz auch zulässig im Rahmen der erlaubten Neuverschuldung in Nicht- Rezessionszeiten.
Die möglichen Verluste und Gewinne sind marginal und gehen im "Grundrauschen" unter. Dass dies kein effektiver Beitrag für die gesetzliche Rente sein würde, sollte jedem schon vorher klar gewesen sein.
Problematisch wird es, wenn es an einem schönen Tag heißt, die Aktienkäufe sollten mit Steuer- oder Abgabenmitteln getätigt werden.