Nun, das hier beschreibt doch ganz gut, was "reichen" muss.
und dessen Zurückweisung durch das niedersächsische Justizministerium
Das Niedersächsische Justizministerium weist es zurück, und damit ist doch die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt, oder nicht?!
Man kann sich auch an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten wenden, der ja versprochen hat das deutsche Grundgesetz mit allem zu verteidigen, u.s.w......dann landet die Eingabe beim "Niedersächsischen Justizministerium", und das schreibt nicht zurück, dass die Eingabe falsch wäre (Verstoß gegen das GG), sondern dass sie "da nichts machen können".
Und danach ist doch dann alles wieder i.O. Der Rechtsstaat funktioniert wie er soll.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.02.2025 10:50).