Das Handeln der staatlichen Organe, die für die Aufklärung von Verdachtsfällen, die Verurteilung und Bestrafung von kriminalisiertem Verhalten zuständig sind, ist ein Thema, das eine historische Dimension hat, eine soziale und den Kernbereich staatlicher Macht betrifft. Da das Thema die Machtfrage stellt, ist es von den Mächtigen tabuisiert. Denn alleine die Feststellung und nähere Beschäftigung, worin die Macht besteht und wie sie ausgeübt wird, könnte die Selbstverständlichkeit der Macht in Frage stellen.
Wenn der Vizepräsident des Imperiums das Thema öffentlich befeuert, dann macht er das im Wissen um dieses Tabu.
Exkurs:
Den handelnden Pesonen war ebeno klar, was es bedeutete, die Verurteilung und die Haftbedingungen von Julia Timoschenko zu kritisieren.
https://www.sueddeutsche.de/politik/sieben-jahre-haft-fuer-timoschenko-eu-droht-ukraine-mit-ernsten-folgen-1.1159177
Das war die Vorstufe von Euro-Maidan und Ukraine-Krieg: Wer nicht entscheiden darf, welchen Bürger er wie bestraft, darf auch nicht über den Außenhandel bestimmen.
Einem Staat die Legitimität der Bestrafung seiner Bürger abzusprechen, sieht dieser Staat als Angriff auf sich. Die Tagesschau nimmt in dieser Konstellation nicht die Rolle eines neutralen Berichterstatters ein, da sie als ÖRR ein Teil des Staates ist.
Wenn es um die Sache ginge, hätte es einen Antrag im Bundestag zur Änderung der StPO gegeben oder im Landtag oder bei der Regierung von z.B. Niedersachens würde es Auführungsbestimmungen geben, wie lange Handys und Computer beschlagnahmt werden dürfen. Natürlich kommt sowas nicht von selbst aus dem "Apparat". Wer denkt sich schon selbst Vorschriften aus, die das eigene Handeln regulieren?
PS: Die richtige Antwort wäre hier übrigens: der Rechtsstaat.