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  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

Einäugigkeit kann und muss man zurecht einem Einäugigen vorhalten

Ackerwertzahl 100 schrieb am 28.01.2024 17:28:
Re: und die Bundesregierung...

Die DDR hat an die Sowjetunion eine nicht unerhebliche Summe an Reparationen bezahlt. Den Sowjets war es wahrscheinlich auch egal, während die Juden eine starke Interessenvertretung hatte. Das kann man denen ja nun nicht vorhalten. Ein Teil der Führungskräfte, die für Leningrad
während der Zeit der Blockade verantwortlich waren , hat man nach Kriegsende abgesägt und, wie üblich, mit frei erfundenen Vorwürfen vor Gericht gezerrt. Denn Stalin wollte nicht teilen.

Einäugigkeit kann und muss man zurecht einem Einäugigen vorhalten dürfen oder soll so ein Vorwurf nur von dem Blinden erlaubt sein?
Klar, es gibt Einäugige, die sich das nicht gerne sagen lassen. Schlimm wird es, wenn sie den Sehenden Blindheit vorwerfen, egal ob aus Überzeugung oder Schutzbehauptung.
Stärke (egal welche) verlangt auch immer eine größere Verantwortung (um mal wieder aus dem Spiderman-Comic eine Anleihe zu machen....).
Verantwortung, die nur die eigenen Interessen kennt, ist keine Veranwortung sondern nur "Egoismus" (das ist jetzt mal von mir).

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