Admagistrator schrieb am 15.05.2024 11:15:
aber sobald sie andere, legale Strömungen, ausschließen sind diese Vereine in meinen Augen nicht mehr "gemeinnützig".
Also glaubst du gemeinnützige Vereine entscheiden wer als gemeinnützig finanziell unterstützt wird?! Das wäre ja der Oberknaller!
Nee, das "glaube" nicht ich, das sagt der Bundesfinanzhof...
"Für die zulässige politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften lässt sich auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH zusammenfassend feststellen:[8]
1. Die gemeinnützige Körperschaft muss sich parteipolitisch neutral verhalten, darf also nicht bestimmte Parteien unterstützen.
2. Die politische Betätigung im Rahmen eines spezifischen Gemeinnützigkeitszwecks ist zulässig, aber nicht allgemein auf beliebigen Politikfeldern; sie muss der übrigen gemeinnützigen Tätigkeit untergeordnet sein.
3. Die politische Betätigung im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks der „politischen Bildung“ ist nur zulässig, wenn sie sich inhaltlich auf bildungspolitische Fragestellungen beschränkt und sich inhaltlich in geistiger Offenheit vollzieht und die in solcher geistiger Offenheit entwickelten Lösungsvorschläge nicht durch „Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung mittels weiterer Maßnahmen durchgesetzt werden sollen.“
Ne ne, das entscheidet immer noch das Finanzamt auf Satzungsgrundlage und wer dieser nicht entspricht verliert seine Gemeinnützigkeit.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, begründet mit Urteil vom 29. August 1984,[12] gehört zu den nach § 52 Abs. 2 AO eigenständig steuerbegünstigten Zwecken weder die Einflussnahme auf die politische Willensbildung (§ 2 Abs. 1 PartG) noch die Gestaltung der öffentlichen Meinung (§ 1 Abs. 2 PartG). (mit der oben genannten Ausnahme)