oyan schrieb am 15.05.2024 13:08:
Das ist die Crux mit der Gesetzgebung. Wird sie nicht an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, dann ergeben sich eigenartige Ergebnisse.
Da findet sich eine Gruppe von Menschen, um die Macht der Information zu teilen. Schon wird die Privilegierung entzogen. Nicht gewinnorientiertes Arbeiten gibt es nicht laut Steuerrecht.
Außnahme auf der anderen Seite z.B. die Kirche, sowohl evangelisch als auch katholisch. Die, nehmen wir das Extrem Kindesmissbrauch, jahrelang duldet und vertuscht. Sie genießt weiterhin alle Privilegien steuerlicher und arbeitsrechtlicher Art bis hin zur Alimentierung der Angestellten durch den Steuerzahler, christlich oder nicht.Fazit: Machtmißbrauch ist gemeinnützig, Machtteilen nicht!
Dann bekommt auch das steuerliche Parteienprivileg einen Sinn...
Oyan
Es ist ganz einfach. Die Bedingungen der Gemeinnützigkeit schließen Politische Meinungsbildung grundsätzlich aus, erlauben aber Teilaspekte unter gewissen Voraussetzungen. Und der Volksverpetzer betreibt ganz klar politische Meinungsbildung im Sinne einer links orientierten Politik.