warum für Stoffe, die auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, in privaten Gärten und Flächenbehandlungen, die sich auf alles was kreucht und fleucht (damit natürlich auch auf den Menschen selbst) auswirken, nicht ein ähnliches Zulasssungs-Verfahren zu gelten hat wie für Medikamente?
Obwohl - auch diese Verfahren sind ja vor try and error nicht wirklich geschützt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.04.2019 09:59).