wie das LG Hamburg. Die Richter dort haben es auch nicht begriffen. Aber das ist nicht weiter verwunderlich.
Man muß die Äußerungen Böhmermanns im Kontext zum Ganzen und zur fraglichen Sendung sehen und kann nicht einzelne Elemente des Gedichtes selektiv herausgreifen und ebenso selektiv bewerten.
Gut, solch intellektuelle Leistung kann man nicht von jedermann erwarten. Nicht vom LG Hamburg, wie frühere durch höhere Instanzen aufgehobene Urteile eindrucksvoll belegen, und offensichtlich auch nicht von dir.