Oder sollte sich die Strafrechtslage bzgl. Böllern mehr am Straßenverkehr orientieren?
Dort gilt es ja auch nicht als strafmildernd, wenn der Autofahrer alkoholisiert war.
Warum sollte es bei Körperverletzungen, versuchten Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen durch Silvesterfeuerwerk anders verhalten?