ihrer eigenen Staaten als menschenrechtskonformes Ableben qualifizieren, statuieren für das imperiale Recht ihrer Staaten bei der Gewalt außerhalb ihres Imperiums eine andere Rechtswirklichkeit, als sie in ihrem eigenen Imperium Gesetz ist.
Jeder drittqualifizierte Strafjurist in Deutschland kennt das Rechtsinstitut des Notwehrexzesses, welches die imperiale Richtergarde (man schaue sich nur die lustigen Einmarsch zur Urteilsverkündung an) für die Gewalttaten ihrer staatlichen europäischen Militärs nicht zu Anwendung gelangen lassen will.
Wenn ich im deutschen Imperium mit der Kalaschnikov bei einem Überfall auf mich selbst, den Täter und 20 unschuldige Fremde über den Haufen knalle, ist das klar rechtswidrig, für europäische Militärs außerhalb des Europäischen Imperiums hingeben menschenrechtskonformes Handeln.
Dieses Urteil ist nicht weiter als die gewalttätige Sicherung europäischer imperialer Machtausübung gegenüber Drittstaaten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.02.2021 23:56).