Das sag ich jetzt mal ganz unpopulär als ehemaliger Luftwaffenangehöriger: Der Vorfall war nicht mal einer dieser grenzwertigen und unseligen "Kollateralschäden" - es war schlichtweg ein legitimes militärisches Ziel. Und es wurde auch das richtige Ziel getroffen, nicht etwa aus Versehen irgendwelche komplett Unbeteiligten, wie es bei echten "Kollataralschäden" der Fall ist. Und selbst die werden regelmäßig als völkerrechtlich akzeptable Kriegsfolgen eingestuft.
Das Zivilisten vor Ort waren, ist unglücklich. Aber sie waren in diesem Fall nicht mal zufällig vor Ort, sondern infolge einer Hilfeleistung für Kombattanten - sprich, um die für Angriffszwecke vorgesehenen LKW wieder flottzumachen. Dass zu diesen Helfern dann auch noch weitere Dorfbewohner hinzukamen, um abgezapften Treibstoff als Bezahlung zu holen ... ist aus der Situation der Beteiligten heraus verständlich, sollte aber nichts an der Rechtslage ändern. Wenn ich mit meiner Familie in ein Kampfgebiet laufe, um Kampfteilnehmern gegen Bezahlung zu helfen, mag ich dafür nachvollziehbare Gründe haben, kann aber trotzdem nicht unbedingt damit rechnen, dass die Gegner der von mir unterstützten Kämpfer in der Zeit das Feuer einstellen.
Am Kampfgeschehen teilnehmen und gleichzeitig Rechte als Nichtkombattant einzufordern, passt also irgendwie nicht recht zueinander.
Wenn es also Ansprüche der Betroffenen gibt, dann eher aus anderen Gründen. Man kann durchaus darüber streiten, ob der Einsatz an sich gerechtfertigt ist - das sollte sich dann allerdings nicht gegen den konkreten Einsatz richten, sondern muss grundsätzlich geklärt werden. Und gegen die politisch Verantwortlichen gerichtet.
Dann hat die Regierung sich hierzulande ja immer in Leugnung der Faktenlage um die Festlegung herumgewunden, dass in Afghanistan ein "Krieg" vorliegt - aber wenn es kein Krieg sein soll, wird auch die rechtliche Grundlage für den Waffeneinsatz dünn. Da hätte es in meinen Augen durchaus etwas für sich, wenn den Verantwortlichen ihre Schönrednerei auf die Füße fällt, wenn man sie beim Wort nimmt und einfach auf dieser Grundlage Schadensersatzzahlungen begründet.
Aber auch da hätte der Prozess grundsätzlicher geführt werden müssen und mit Zielrichtung auf die politisch Verantwortlichen. Rein militärisch betrachtet halte ich die Sachlage jedenfalls für eindeutig - siehe ganz oben. Wenn man da Militär hinschickt und den Konflikt militärisch führt, nimmt man Vorfälle wie diesen in Kauf und muss das auch tun.
Und die politischen Hintergründe des Einsatzes - ob man das also tun sollte und ob der Gesamteinsatz gerechtfertigt ist - wurden ja nicht hinterfragt. Die Fokussierung der Rechtsfrage in diesem Fall auf den militärischen Komplex und den konkreten Vorfall, ohne den Gesamtkontext in Frage zu stellen, ist jedenfalls die falsche Zielrichtung für eine Klage.