RSchuster schrieb am 22.06.2023 11:39:
Artikel 31 GFK hebelt deine Argumentation jedoch aus und steht über dem AufenthG. Zudem ist die unerlaubte Einreise auch nur dann strafbar, wenn sie gegen § 1 AufenthG verstößt.
DAnke für die Nennung des Artikels :)
Zitat "die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren "
Das dürfte fast keinen der Insassen betreffen.
Zu § 1 AufenthG dieser regelt wer von dem Gesetz betroffen ist. Man kann daher gar nicht dagegen verstossen.
Hast du die Artikel überhaupt gelesen ?