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  • exkoelner

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2012

Re: SN(!)P

"Verfassung des Fürstentums Liechtenstein
vom 5. Oktober 1921

Wir, Johann II. Von Gottes Gnaden souveräner Fürst zu Liechtenstein, Herzog zu Troppau, Graf zu Rietberg etc.etc.etc. Tun hiemit kund, dass von Uns die Verfassung vom 26.September 1862 mit Zustimmung Unseres Landtages in folgender Weise geändert worden ist:

blabla ...

Art. 4, Absatz 2:

"Den einzelnen Gemeinden steht das Recht zu, aus dem Staatsverband auszutreten. Über die Einleitung des Austrittsverfahrens entscheidet die Mehrheit der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen. Die Regelung des Austrittes erfolgt durch Gesetz oder von Fall zu Fall durch einen Staatsvertrag. Im Falle einer staatsvertraglichen Regelung ist nach Abschluss der Vertragsverhandlungen in der Gemeinde eine zweite Abstimmung abzuhalten."

https://www.gesetze.li/konso/pdf/1921.015

Wenn eine Monarchie mit einer Verfassungsreform von 1921 mehr demokratische Rechte bietet, als die meisten Republiken der EU-Länder und Umgebung (Ukraine), dann kratze ich mich nicht nur am Kopf, sondern stelle deren demokratische Verfasstheit grundsätzlich in Frage. Und wenn GB für nen Verbleib Schottlands wirbt, ist das was? Ein ganz normaler Vorgang in demokratisch verfassten Gemeinwesen. Dasselbe hatte schon Cameron gemacht. - Nur in der EU gibts diese kranke Sichtweise, der Austritt war schon Majestätsbeleidigung, die Werbung von Boris Johnson für Schottlands Verbleib in GB ist die nächste Majestätsbeleidigung ... wer denkt so nen Scheiß? Wessen Geistes Kind sind solche denkenden? Etwas verändern ist Menschenrecht, steht in der UN-Charta, war schon immer Teil des politischen Geschehens. Mann mann man ...

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