c.renée schrieb am 19.08.2021 16:53:
Medizinische Eingriffe wie Spritze setzen etc. sind juristisch gesehen Körperverletzungen und sind nur bei Einwilligung des Patienten (oder im Falle von Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten) nicht strafbewehrt. So habe ich es mal im Studium gelernt.
Ja so ist das.
In manchen Fällen kann das Kind auch alleine entscheiden, aber warum sollten die Eltern was dagegen haben, wenn das Kind das möchte.