AufregerfuA schrieb am 18.08.2021 17:01:
Wen es interessiert: Bis zur Volljährigkeit obliegt die Entscheidung für die Behandlung allein bei den Erziehungsberechtigten.
Ähm nein. Unsinn bleibt Unsinn, auch wenn man ihn zum drölften Male in einer Dauerschleife abspielt. Die Quelle halte ich dir jetzt nicht noich mal vor die Fresse, weilmdas der Vorposter schon getan hat.
Kinder dürfen selbst über medizinische Behandlungen entscheiden. Also steht dem Impfen in der Schule nichts mehr entgegen.
Schularzt: „Du willst doch bestimmt geimpft werden?“
12-Jährige(r): „Ähm nein, meine Mama will das nicht. Und ich selber weiß nicht so. Was passiert da genau in meinem Körper?“
Schularzt: „Also, du willst doch bestimmt nächstes Schuljahr in Präsenz teilnehmen, damit du in Mathe eine bessere Note bekommst, oder?“
12-Jährige(r): „Ähm, ja.“
Schularzt: „Na, dann krämpel mal deinen Oberarm hoch. Ist nur ein kleiner Piks für eine bessere Mathenote.“
Nach dem Unterricht zuhause...
Mutter: „Warum hast du denn da ein Pflaster am Arm?“
12-Jährige(r): „Ähm, ich hab mir wehgetan.“
Mutter: „Na, lass mal sehen. Ich desinifiziere mal die Wunde. Wer hat dir denn das Pflaster da drauf gemacht?“
12-Jährige(r): „Das war der Schularzt mit dem Pflaster. Der hat schon alles gemacht. Musst du nix mehr sauber machen.“
Mutter: „Aber ihr habt doch eigentlich gar keinen Schularzt?“
12-Jährige(r): „Ähm, doch.“
Mutter: „lass trotzdem mal sehen.“
12-Jährige(r): „Kein Bock.“
Mutter: „Wie ist das denn genau passiert?“
12-Jährige(r): „Ähm....... keine Ahnung“
Mutter: „Jetzt zeig das mal her! ich bin immer noch deine Mutter!“
12-Jährige(r): „NEIN!“