Zirkon schrieb am 18.08.2021 19:54:
Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zählen als Routineuntersuchung.
https://www.praktischarzt.de/magazin/facharzt/kinder-wer-entscheidet-ueber-die-behandlung/
Leichte Eingriffe: Bei alltäglichen Routinefällen kann der Arzt offiziell davon ausgehen, dass der erschienene Elternteil die Einwilligung für beide Elternteile erteilen darf. [b]
Zu solchen leichten Routineeingriffen zählen unter anderen die Behandlung von Kinderkrankheiten oder die Gabe von unproblematischen Medikamenten.
Das ist ja noch schlüssig.
Dann kommts kraß
Auch die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zählen als Routineuntersuchung.[/b]
Impfungen sind eine Routine-Untersuchung??
Damit reicht bei Kindern jünger als 14 die Entscheidung EINES Elternteils, da es sich um einen leichten Eingriff handelt.
OK - damit ist für unter 14 Klarheit geschaffen.
Ab 14 können Kinder selbstständig bei leichten und mittleren Eingriffen entscheiden.
https://www.patientenanwalt.com/download/Expertenletter/Patient/Lautgedacht_Februar2002.pdf
Ganz so einfach ist es dann doch nicht, so wie Sie zu schlußfolgern.
Dem zweiten Link ist zu entnehmen:
Im Zweifel wird die nötige Einsichts- und
Urteilungsfähigkeit ab dem 14. Lebensjahr von Gesetzes wegen vermutet (§ 146 c Abs.1 ABGB).
Davor wird jeweils abhängig vom Einzelfall vom behandelnden Arzt zu beurteilen sein, ob die nötige
Einsichtsfähigkeit vorliegt.
Ist der Arzt der Meinung, dass der mündige Minderjährige (ab dem 14. LJ.) auf Grund seiner fehlenden
Einsichtsfähigkeit die Zustimmung zu einer notwendigen Behandlung nicht erteilen kann, kann er bzw.
die Person, die ganz oder teilweise mit der Obsorge betraut ist, das Gericht gemäß § 154 b ABGB
anrufen. Der Arzt hat den Umstand der fehlenden Einsichtsfähigkeit zu dokumentieren und zu
beweisen. In offensichtlichen Fällen der fehlenden Einsichtsfähigkeit (z.B. schwere geistige
Behinderung) muss das Gericht nicht damit befasst werden, sondern der behandelnde Arzt kann von
sich aus feststellen, dass die nötige Einsichtsfähigkeit nicht vorliegt.
Der Arzt muß also sehr wohl genau checken ob der 14+ Jährige einsichtsfähig ist.
Jetzt noch mal zu dieser Aussage aus dem ersten Link - das scheint mir das wictige Thema zu sein :
Auch die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zählen als Routineuntersuchung.
Abgesehen davon, daß eine Impfung keine Untersuchung - und auch keine notwendige Behandlung einer Erkrankung darstellt, noch das:
Diese Aussage gilt für zugelassene Impfungen! Bzw. die Stiko war vor Covid-19 noch nie vorher in der Bredoille, einen bedingt zugelassenen Impfstoff zu empfehlen.
Das ist aktuell das erste Mal der Fall - und daher kann diese alte Aussage nicht einfach so übertragen werden.
Es gibt einfach noch keine verbindliche Rechtssetzung zu diesem neuen Fall, also Empfehlung der Stiko für bedingt zugelassene Impfstoffe = Routinefall im Sinne "leichter Eingriff"
Als Arzt wär ich sehr sehr vorsichtig, mich vor eine klaren Rechtssetzung auf so einen Fall einzulassen, also gegen Covid-19 zu impfen, weil ein 14+ Kiddie das selbst möchte...
Gern geschehen, hättest du auch selber googeln können.
Nö, pewoo hätte solche Links zu seinen Behauptungen liefern müssen.
Anyway, danke für die Links - hab wieder was gelernt.
MfG