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  • Zorglub

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Re: keine Rechtslage, nirgends

00_Graham schrieb am 18.08.2021 19:52:

Es gibt keine Rechtslage! Der Arzt, der ohne zumindest stillschweigende Duldung durch Eltern, ein Kind oder einen Jugendlichen behandelt, macht das auf eigenes Risiko.

Es gibt Urteile, z. B. alte:

„BGH Urt. v. 05. Dezember 1958 - VI ZR 266/57, BGHZ 29, 33

[…]

Leitsätze:
1. Die Einwilligung eines Minderjährigen zu einem Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit (Operation) ist rechtswirksam, wenn der Minderjährige nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag.
2. Das elterliche Recht der Personensorge steht der Einwilligung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die elterliche Zustimmung aus besonderen Gründen nicht zu erlangen ist.”

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat80.pdf

… und neue:

„1. Eine Minderjährige bedarf zum Schwangerschaftsabbruch nicht der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, wenn sie einwilligungsfähig ist, also nach ihrer geistigen und sittlichen Reife die Tragweite dieses Eingriffs erfassen und ihren Willen hiernach ausrichten kann.

2. An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen durch den behandelnden Arzt sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Fähigkeit muss sich sowohl auf den medizinischen Eingriff als auch die Rechtsgüterabwägung beziehen. Zudem muss die Minderjährige auch die Reife zur Bewertung des Eingriffs in Hinblick auf die möglichen psychischen Belastungen aufweisen.”

https://openjur.de/u/2190793.html

Zorglub

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