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Avatar von c.renée
  • c.renée

mehr als 1000 Beiträge seit 29.03.2011

Re: Körperverletzung

Medizinische Eingriffe wie Spritze setzen etc. sind juristisch gesehen Körperverletzungen und sind nur bei Einwilligung des Patienten (oder im Falle von Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten) nicht strafbewehrt. So habe ich es mal im Studium gelernt.

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