Tired schrieb am 19.08.2021 14:53:
pewoo schrieb am 19.08.2021 13:54:
Es ist ernst schrieb am 19.08.2021 13:46:
Lehrer und Eltern, die sich anmaßen, sich in medinische Belange fremder Kinder einzumischen, gehören angeklagt und vor Gericht.
Wegen was?
Gesundheitsvorsorge ist kein straftatbedtand 🙂Selbst für medizinisch notwendige Eingriffe bedarf es einer Zustimmung des Patienten, damit die vom Arzt begangene "Körperverletzung" legitimiert wird.
Ausnahme: Ein Notfall (nicht ansprechbarer Patient) und dieser liegt bei einer Impfung nicht vor.Genau deshalb habe ich heute der Schule meiner Kinder ein längeres Schreiben zukommen lasse, indem ich mitteile, dass meine Kinder nicht geimpft werden wollen und wir einer Impfung der Kinder widersprechen.
Für den Fall der Zuwiderhandlung habe ich eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Missbrauch Schutzbefohlener gegen Schulleitung, Impfteam und eventuelle weitere Beteiligte angekündigt. Plus spätere Zivilklage auf Schadeneersatz, wenn denn die erwartbaren Spätfolgen auftreten.
Nur zur Sicherheit.
Niedlich. Ein Querdenker läuft zu „Höchstform“ auf. Einfach nur lustig.
Ob deine Kinder geimpft werden wollen, können und dürfen diese zum Glück selbst entscheiden. Gott sei dank setzt diese hiesige Rechtslage übergriffigen Eltern, die mutwillig das Wohlergehen ihrer Kinder gefährden wollen, hier scharfe Grenzen.
Wenn du dein Pamphlet einigermaßen zurückhaltend formuliert hast und du Glück hast, erweckt dein Pamphlet bei der Schulleitung ein müdes Lächeln und landet anschließend ohne weitere Konsequenzen im Papierkorb und das Thema ist gegessen.
Ansonsten kann die Schulleitung daraif aber auch ganz anders reagieren. Wer droht, begeht mindestens den Straftatbestand der Nötigung. Von den Folgen für dein Kind, das sich anschließend für seine(n) übergriffge(n) Vater/Mutter rechtfertgen und schämen muss, mal ganz zu schweigen.
Von sorgerechtlichen Konsequenzen bzgl. der beroffenen Kinder will ich gar nicht erst anfangen. Die Jugendämter in Deutschland werfen da mittlerweile ein Auge drauf. Und das ist auch gut so!
Wundere dich also nicht, wenn bald die Strafanzeige wg. Nötigung im Briefkasten landet.