Der Arzt ist an die Schweigepflicht gebunden
aber nicht bei 14-Jährigen. Nicht für dich, denn du trollst ja hier nur rum. Wen es interessiert: Bis zur Volljährigkeit obliegt die Entscheidung für die Behandlung allein bei den Erziehungsberechtigten. Ausnahmen bilden lediglich lebensbedrohliche Situation in der die Erziehungsberechtigten aufgrund der Umstände z.B. Unfall, nicht kontaktierbar sind. Hierbei wird stillschweigend eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Diese stillschweigende Zustimmung endet jedoch in dem Moment, in dem die Erziehungsberechtigten über den Zustand des Kindes aufgeklärt wurden.