Wenn ich als Deutscher in Deutschland von Krieg, Bürgerkrieg, politischer Verfolgung und Lebensgefahr bedroht wäre, könnte ich nach der internationalen Menschenrechtskonvention in jedem Land der Welt einen Asylantrag stellen.
Umgekehrt gilt das natürlich auch für alle Bürger anderer Staaten.
Ich bin natürlich als Deutscher in der sehr privilegierten Situation, daß die Bundeswehr hierzulande nicht in einem Bürgerkrieg auch Zivilisten gefährdet (das sah in Afghanistan ja anders aus). Würde also schwierig für mich, in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen
Kann es sein, dass Dein Gegeifer recht wenig mit Wissen zu tun hat?