Als Orientierungshilfe für die Autorin, bzw. einige sympathisierende Leser, um der nationalistischen Versuchung zu entfliehen.
https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html
Die hohen Vertragsparteien in der Erwägung, daß die Charta der Vereinten Nationen und die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Grundsatz bestätigt haben, daß die Menschen ohne Unterschied die Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen sollen, in der Erwägung ...
daß es wünschenswert ist, die Rechtsstellung der Staatenlosen durch ein internationales Übereinkommen zu regeln und zu verbessern - haben folgendes vereinbart:
Artikel 2Allgemeine Verpflichtungen
Jeder Staatenlose hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten.
Artikel 3Verbot unterschiedlicher Behandlung
Die Vertragsstaaten wenden dieses Übereinkommen auf Staatenlose ohne Unterschied der Rasse, der Religion oder des Herkunftslands an.
https://www.unhcr.org/dach/de/services/faq/faq-staatenlose
UNHCR vermutet, daß es ca. 4 Millionen Staatenlose gibt, da könnte die Autorin sich engagieren.
Und im Übrigen, Nation und Nationalismus bezeichnen sehr unterschiedliche Kategorien, wie z.B. einheitlicher Rechtsraum versus ritualisierte Emotionen.