Ansicht umschalten
Avatar von Michael Keller

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2000

Intendanten verweigern Befreiung aus Gewissensnot!

dieses Verhalten ist grundgesetzwidrig - anscheinend muss ein Mensch erst so krank werden bis er Sozialhilfe bezieht, dann MUSS der Intendant befreien!

Und die Rundfunkräte die darüber wachen das der Charakter des Intendaten nicht der eines Faschisten ist? Halten sich die Augen zu.

Genauso wie die entsendungsbeauftragten Organisationen die die Rundfunkräte entsenden - oftmals ist Vorstand und Rundfunkratsmitglied ja ein und die selbe Person...

Den Organisationen die da nicht ihren Job machen - den Intendanten dann eben abbberufen - die sollte die Ensendungsbeauftragung entzogen werden sowie eine meistens vorhandene Gemeinnützigkeit abgesprochen und jegliche staatliche Förderung gestrichen werden.

Aber das wird nicht passieren - denn die Landtage die die Rundfunkgesetze und somit die Listen der Entsendungsbeauftragten machen - die entsenden selbst Rundfunkratsmitglieder.

Inkl. den Heuchlern von der AfD - mit denen sind die von SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne etc. aber DICKE FREUNDE in Sachen Nichtstun...

Wer wissen will das so wirklich abgeht - hier ein paar kleine "Kostproben":

https://allein-unter-welpen.de/post/2021-06-16-die-angst-des-janboehm/
https://allein-unter-welpen.de/post/2021-06-28-wdr-rundfunkrat-letzte-chance/

BTW: das bezieht sich alles auf DEN Teil der ÖR der eine BEHÖRDE ist. Wenn DAS da abgeht - was ist dann erst beim Programm los wo der Intendant "Freie Hand" hat?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.06.2021 15:29).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten