Toetsch schrieb am 30.06.2021 08:53:
Mit welcher Propaganda die Bevölkerung dann berieselt wird, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Da würde ich widersprechen, denn die Vertragsgrundlage des ÖRR ist der Rundfunkstaatsvertrag
Und dort steht schon in der Präambel:
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.
§3 (1)
Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken
§10 (1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalisti-
schen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie
müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung
des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
§11(1)
Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken
§11(2)
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags
die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Mei-
nungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Die ÖRR verstoßen in Permanenz gegen ihre eigene vertragliche Existenzgrundlage. "Haltungsjournalismus" steht in diametralem Widerspruch zum Rundfunkstaatsvertrag
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.06.2021 10:00).