Der Schweiz wurden viele bilaterale Verträge gekündigt, nach dem eine Volksabstimmung verlangt hatte, dass die Schweiz eine Obergrenze für den Zuzug festlegen darf.
Das schliesst Schengen-Bürger mit ein, und geht also über eine Asylobergrenze hinaus.
Die Regel ist aber bisher nie angewandt worden. Trotzdem wurde unter anderem die Forschungskooperation beendet.
Was will die EU machen, wenn Deutschland etwas ähnliches beschliessen wollte?