Michael Keller schrieb am 13.10.2021 22:16:
drei Seiten Artikel - nicht ein einziges mal erwähnt.
Wie glaubt man eigentlicht zukünftige Angiffskriege zu verhindern wenn die alten durch Nicht-strafverfolgung defakto legitimiert werden?
Nicht nur so gesehen ist Die LINKE ein Totalausfall...
§ 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskriegs, ist seit 1. Januar 2017 gestrichen.
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Das war wohl nicht mehr zeitgemäß. Nein, im Völkerstrafgesetzbuch steht nicht das Gleiche wie im alten § 80 StGB.
Die (alte) Linke hat dagegen gestimmt, immerhin.
Und Heise hat berichtet:
https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html