Hebammer schrieb am 27.10.2024 08:42:
werden auch nicht in der SMO auf ukrainischem Gelände eingesetzt, sondern auf russischem Staatsgebiet zur gezielten Gegenoffensive in der Kursk-Sache.
Damit bleibt NK auch aus dem eigentlichen Kriegsgeschehen raus und gilt nach den Kriterien des Völkerrechts nicht als Kriegspartei.
Dann dürfen auch alle anderen Länder auf ukrainischem Staatsgebiet (wozu völkerrechtlich auch Donbas und Krim gehören) gezielte Gegenoffensiven zur Befreiung ukrainischen Territoriums durchführen, ohne als Kriegspartei zu gelten.
Gut dass wir das endlich geklärt haben. Das Forum war ja eher anderer Meinung.