Zirkon schrieb am 27.10.2024 11:33:
Hebammer schrieb am 27.10.2024 08:42:
werden auch nicht in der SMO auf ukrainischem Gelände eingesetzt, sondern auf russischem Staatsgebiet zur gezielten Gegenoffensive in der Kursk-Sache.
Damit bleibt NK auch aus dem eigentlichen Kriegsgeschehen raus und gilt nach den Kriterien des Völkerrechts nicht als Kriegspartei.Dann dürfen auch alle anderen Länder auf ukrainischem Staatsgebiet (wozu völkerrechtlich auch Donbas und Krim gehören) gezielte Gegenoffensiven zur Befreiung ukrainischen Territoriums durchführen, ohne als Kriegspartei zu gelten.
Gut dass wir das endlich geklärt haben. Das Forum war ja eher anderer Meinung.
Guter Punkt! Das sollte man insbesondere auch mal den verpeilten rückgratlosen westlichen Entscheidern klarmachen, die immer noch auf einen "Ausgleich" mit dem faschistischen Kremlregime hoffen. Es ist doch nur noch pervers, daß die den Ukrainern den vom Völkerrecht gedeckten Einsatz der von ihnen gelieferten Waffen gegen legitime Ziele des Aggressors verbieten, angeblich, um nicht selbst Kriegspartei zu werden (was nicht der Fall wäre), sich gleichzeitig aber nichtmal dann zu einer spürbaren, angemessenen Reaktion aufraffen können, wenn der Aggressor den nächsten Schurkenstaat mit dessen eigenen Truppen in den Krieg hineinzieht. Rußlands "berechtigte Sicherheitsinteressen"? Die NATO bedroht Rußland? Wo denn!?