Moggel schrieb am 24.08.2023 09:05:
Das war ein wortwörtliches Zitat unserer Medien..
Ja, das ist das schöne an unseren Medien!
Die dürfen jeden ... (da weiß ich nicht, welcher Ausdruck nicht stafbar ist) verzapfen. Und dann wird das auch noch wahr.
Man erinnere sich an den SWR-Korrespondenten, der in den Tagesthemen ungestraft von "in die Löcher zu prügelnden Ratten" reden durfte.
(https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/ard-korrespondent-nennt-twitter-nutzer-ratten-zeit-abzuruesten-ld.1711018)
"Normale Sterbliche" bekommen wegen solcher Äußerungen einen Strafbefehl wegen Verstoß gegen §130 StGB.
PS: das war dann doch zu viel. Diese Meldung wird aktuell massiv unterdrückt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.08.2023 09:18).