heteronormative Transfrau vor OP schrieb am 13.03.2023 15:05:
Es ist ein Unterschied, ob man aus praktischen Gründen nicht abschieben kann (wie meinetwegen derzeit bei Syrien) oder ob man die Abschiebungen
a. pauschal aussetzt.
Laut BMI ist das Abkommen von 2008 in Kraft, wird aber wohl faktisch nicht angewendet, Grund hatten wir schon.
b. ALLEN hier Angekommenden aus dem Land Flüchtlingsstatus erteilt, obwohl der Bürgerkrieg vorbei ist und eben hier lebende Syrer sich wieder munter im eigenen Land aufhalten könnten...wie die unzähligen Heimatreisen belegen.
So viel Detail sollten wir uns gönnen:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-februar-2023.html
Demnach unter Entscheidungen im Februar 2023 ~2000 Anerkennungen als Flüchtling und ~10.000 mal subsidiärer Schutz, was auch nur einen Unterschied macht, wenn die Verlängerung nicht automatisch erfolgt.
Ungeachtet dessen bleibt die rein praktische Frage, wem man die abzuschiebenden in die Hand drücken wollte. Ohne einen Knicks vor Assad geht das nicht, und schon der Umstand, dass Lawrow im Hintergrund breit grinst, ist politisches Hindernis genug.
Gäbe es in Syrien eine Farbenrevolution mit einer US-Marionette (und würden die Erdogan-protegierten Milizen entwaffnet), liefe wohl ein großer Teil des subsidiär gewährten Schutzes aus.