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  • gacki

mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.2012

Re: "Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates"

Nummer Eins schrieb am 21.02.2019 12:43:

§28 StAG:

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der IS versteht sich als Staat, und ein Übertritt zum IS kommt der Annahme einer Staatsbürgerschaft des IS gleich. Ergo...

Die Bundesrepublik hat also den IS anerkannt, so mit allem Drum und Dran?

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