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  • Weely

594 Beiträge seit 17.09.2018

Re: "Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates"

Es wäre juristisch festzustellen, ob es ausreicht, dass der Betroffene den IS für einen legitimen Staat hält. Ich denke das ist zu bejahen. Ob es notwendig ist, dass dieser von der Bundesrepublik als solcher anerkannt ist müsste geklärt werden.

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