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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Das kann doch alles heissen...

xj12 schrieb am 26.11.2021 09:32:

befreit die Regierung von der Pflicht, eine Benachrichtigung auszustellen, wenn dies nicht "praktikabel"

Nicht praktikabel ist es zB wenn der Aufenthaltsort einer Person nicht bekannt ist, zum Beispiel weil er auf der Flucht vor der Polizei ist.

Naja, "nicht praktikabel" könnte aber eben auch so ausgelegt werden,
dass man sagt "er soll es nicht wissen bis er versucht das Land zu betreten"
damit zB nicht vorher versucht werden kann dagegen zu klagen.

Das kann doch alles heissen...
"Sorry, war nicht praktikabel, weil es war Freitag und ich wollte Feierabend machen..."

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