Hi,
anstelle sich die hyperventilierende woke Postille zu greifen zu der der einstmalig reputierliche Guardian geworden ist hätte sich der Autor einfach mal den "British Nationality Act 1981" und die "Nationality and Borders Bill" ansehen können.
Da wird klar dass es durch die Ausbürgerung nicht zur Staatenlosigkeit kommen darf, die Ausbürgerung nur verhängt werden darf und nur wenn der weitere Verbleib zu massiven Problemen für das UK führen würde. Und das gilt seit 1981!
Die Änderung betrifft nur die Nicht-Information der Betroffenen unter speziellen Randbedingungen.
Darunter auch für den Fall, dass die Betroffenen nicht auffindbar sein sollten. Sinnvoll denn so kann eine gewollte Unauffindbarkeit eine Ausbürgerung nicht verhindern.
Bye
Edit: Titel überarbeitet
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.11.2021 15:43).