xj12 schrieb am 26.11.2021 09:37:
Gibts bei uns übrigens auch: wenn du in Abwesenheit verurteilt wirst, du dich aber auf der Flucht befindest ist das urteil trotzdem gültig.
Da man es dir aber nicht zustellen kann, wäre es laut dem Autor "geheim".
So etwas ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, und das Urteil muss in diesem Fall auch zugestellt werden.
https://dejure.org/gesetze/StPO/232.html