Ich gebe dir Recht, beim Garagenanteil ist definitiv ein gewisser, durch mich nicht bezifferbarer Anteil an gemieteten Stellplätzen vorhanden.
Ich sehe das Problem der unwilligen Vermieter/Eigentümergemeinschaften ebenso. Ich gehe aber, anders als du, davon aus, dass in der kommenden Legislaturperiode eine Regelung kommt, die die fachgerechte Installation auch gegen dessen/deren Willen erlaubt, also eine Neufassung der Bundestagsdrucksache 340/16.
Was ich nach wie vor nicht finde ist die Aussage, dass sich 3 bis 20% Laternenparker auf Elektromobilisten beziehen soll.