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mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

Re: Nicht jeder Bauer hasst den Wolf.

jo_backinTown schrieb am 31.07.2021 17:40:

macc schrieb am 31.07.2021 17:06:

jo_backinTown schrieb am 31.07.2021 16:39:

Die Agrarbauern sind begeistert vom Wolf. Allerdings reden sie nicht darüber.
Ein kostenloser Kampfhund gegen die verdammten Wildschweine, 365/24 im Dienst und obendrein absoluter Profi. Besser kann man Getreide und Mais nicht schützen.

Um da einen Effekt zu sehen haben wir lange nicht genug Wölfe.
Und bevor die sich ernsthaft mit Wildschweinen anlegen gehen die
wohl zuerst an lecker Lämmchen und Rotkäppchen dran.

Der Wolf geht nicht auf die Bache und fürchtet den Keiler.
Hat mir neulich ein Förster erklärt.

Schwarzwild ist wehrhaft. Der Förster hat (natürlich) recht.

Er holt sich die Frischlinge.

Das hat der Förster nicht gesagt. Der Wolf holt sich nicht die Frischlinge. Er erwischt evl. einen schwachen, langsamen, das wars. So blöd ist kein Wolf, sich mit einer wütenden Bache anzulegen. Der Wolf ist Opportunist.

Wenn die Sau 8 Frischlinge hat, holt der Wolf sich 6 davon.

Ich lach mich schlapp. Feuchtkalte Witterung und dadurch Krankheiten könne 6 von 8 oder auch den ganzen Wurf töten, aber nicht der Wolf. Den Wolf nimmt die Bache an, das war es, für den Wolf.

Auf den Truppenübungsplätzen der BW gibt es keine Wildschweinplage.

Auf Truppenübungsplätzen wird auch äußerst selten Energiemais angebaut. Oder andere Feldfrüchte die Schaden nehmen könnten. Nichts zu fressen und kein Schaden, also keine Plage.

Die gibt es in Berlin.

Erst anfüttern (so süß), dann nicht bejagen und danach jammern. Berliner. Die wollen jetzt auch irgendwen enteigenen.

Und da wo planlose Planer planen.

Planlos sind die Wolfskuschler. Marie Neuwald, Expertin vom NABU "Angriffe von Wölfen auf (Jagd-)Hunde sind extrem selten." Sie lügt oder hat keine Ahnung, wahrscheinlich beides. Jeder Jäger in Schweden weiß: EIn Hund sollte sich vom Wolf fernhalten, wenn er auf den Wolf trifft, ist er tot, der Hund.
Und hier kommt schön die Geisteshaltung ans Licht:
Marie Neuwald: "2020 wurde das Bundesnaturschutzgesetz um den Paragrafen §45a ergänzt. Ursprünglich sollte so die Tötung von auffälligen Wölfen juristisch abgesichert werden - völlig überflüssig, weil die sogenannte Entnahme auch vorher schon möglich war."
Nein, was nicht juristisch abgesichert ist, ist eben nicht möglich!

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