Sie haben einige Umstände der Tat, aus dem Umfeld von Tätern und dem Opfer und dass in dem neuerlichen Urteil aus der Türkei ebenfalls keine Sanktionen hervorgehen, geschildert - nebst Ihrer eigenen Einschätzung, dass dies mindestens unzureichend sei - aber nicht, weshalb.
Immerhin wurde das erste in D gefällte Urteil von 2006 im Jahr 2007 per Revision aufgehoben. Insofern sind die Urteile beider Gerichte, in D und in der T, zu dem schluss der nicht zweifelsfrei feststellbaren Schuld der Mittäter gelangt.
Schildern Sie uns doch bitte die Unterschiede und weshalb genau die deutschen Behörden ein Interesse an einer Verurteilung haben sollten.
Aber bitte ohne Ihre ganz persönliche Meinung über das, was sich gehöre...