Guckstu schrieb am 11.02.2025 10:16:
MB22 schrieb am 10.02.2025 22:53:
Guckstu schrieb am 10.02.2025 21:08:
Nicht nur anhängig, da wurde geklagt und längst verurteilt.
Gazprom müsste einen dreistelligen Milliardenbetrag wegen Minderlieferung zahlen.Reden Sie hier nur von dem OMV-Fall oder meinen Sie auch den deutschen Markt betreffende Klagen? Von solchen ist mir bisher nichts bekannt.
Aber du hast schon Recht, von einer Klage aus Deutschland weiß ich nicht.
Also reden wir erstmal von der OMV-Geschichte und da geht es um 230 Mio Schadenersatz. Da haben Sie sich um den Faktor 1000 vertan. An dem Knochen ist also deutlich weniger Fleisch als Sie meinen - aus meiner Sicht ist er sogar komplett fleischlos denn solche Summen sind auf dem europäischen Energiemarkt lächerlich.
Zudem ist bemerkenswert, dass es dazu außer ein paar Zeitungsmeldungen die sich im Grunde auf die Pressemitteilung von OMV selbst beziehen, kaum konkretes zu erfahren gibt. Gazprom hingegen meint, dasss man in Berufung gehen wolle. Die Verträge wurden wohl nach schwedischem Recht geschlossen, sind aber ebenso wie das Urteil geheim ... Ausgang unbekannt.
Entscheidend aber ist, alle Meldungen reden von OMV vs. Gazprom. Hier nehme ich an, gemeint ist Gazprom.ru und nicht irgendeine europäische Verkaufsniederlassung. Und das ist entscheidend. Denn nur diese Konstellation würde OMV die Mögleichkeit geben, Schadenersatz aus nicht erfolgten Lieferverträgen in Deutschland mit Gaslieferungen nach Österreich zu verrechnen und genau das hat OVM getan. Für alle deutschen Versorger trifft das nicht zu. Die haben/hatten Verträge mit Gazprom Germania die es so nicht mehr gibt.
Aus meiner Sicht ist es also eher unwahrscheinlich, dass deutsche Versorger nach dem Muster von OMV auf Schadenersatz klagen können. Sie hätten es zudem auch längst getan (und sei es nur aus politischen Gründen), wenn dies anders wäre.