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  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Wenn Gewalt geht von Politikern ausgeht, dürfen sich Bürger wehren

verkehren wir hier nicht Ursache und Wirkung:

Das Konzept des Rechtsstaats fußt darauf das alle staatliche Gewalt strikt im Rahmen geltenden Rechts ausgeübt wird.

Sofern Politiker dagegen verstoßen und auch die Gewaltenteilung nicht funktioniert, d.h. die Justiz nicht diese Verstöße der Politiker sanktioniert, hat der Bürger selbstverständlich ein Recht gegen Politiker Gewalt einzusetzen, denn das ist das logisch letzte Mittel wenn die Gewaltenteilung im Rechtsstaat versagt und Grundgesetz 20-4 garantiert ausdrücklich dieses Mittel.

Welche Gewalt der Bürger diesbezüglich ausüben darf ist eine Frage die zu diskutieren wäre, der gesunde Menschenverstand sagt jedoch hierbei in etwas das zu gelten hat wie bei der Notwehr, d.h. die Gegenwehr muss sich angemessener Mittel bedienen.
Angemessene Mittel jedoch sind dadurch gekennzeichnet das sie angemessen sind, sie sind jedoch außer der Notwendigkeit der Angemessenheit nicht begrenzt und z.B. gegen politisch ausgeübte rechtswidrige Gewalt darf man sich mit gleicher Gewalt wehren, auf Basis GG 20-4.

Wenn es den Herren und Damen Politikern unangenehm ist das auch sie diesen Rechtsgrundsätzen unterliegen und nicht nur 'allgemein' abstrakte Staatsorgane und die Staatsorgane die üblicherweise Gewalt ausüben (Polizei, Armee, Justiz, ...) dann sollten sie sich einen anderen Staat und/oder Volk suchen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.10.2016 09:30).

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