bienenstich schrieb am 21.04.2021 22:44:
Seitdem erhalten Aktionäre zusätzlich zur Dividende eine Gutschrift über die Körperschaftsteuer, die das Unternehmen auf den ausgeschütteten Gewinn entrichten muß. Diese bereits gezahlte Abgabe, deren Satz inzwischen von 36 auf 30 Prozent gesenkt wurde, können Anteilseigner von ihrer persönlichen Steuerschuld wieder absetzen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Das ist der Anfang. Nichts daran ist zu beschönigen.
Schröder oder Scholz sind nur die Erben einer CDU verseuchten Steuerpolitik.Ja, beide haben nichts geändert. Aber die Ursache liegt woanders.
Das ist ja auch stinknormales Steuerrecht, alles andere wäre verfassungswidrig, weil Doppelbesteuerung. Die AG zahlt Steuer auf den Gewinn, dann wird der Gewinn in Form der Dividende ausgeschüttet, und dann muss der Aktionär nochmal die Dividende als Einkommen versteuern. Der Gewinn der AG wäre also doppelt versteuert. Also wird dem Aktionär die Körperschaftssteuer der AG erstattet und der Aktionär zahlt Steuer auf die Dividende. Soweit alles korrekt.
Ein Skandal ist die Abgeltungssteuer (SPD Grüne eingeführt), die Kapitaleigner besser stellt als Lohnabhängige.
Der Cum-Ex Raub besteht darin, die Stuerbehörden dahingegen zu betrügen, dass sie pro Aktie statt einmal die Körperschaftssteuer zu erstatten, dies zweimal tun.
Bienenstich, Sie dürfen sich gerne für die Erklärung bedanken, ich hoffe Sie haben nun verstanden, um was es sich bei Cum-Ex handelt. Bitte beim nächsten mal nicht mit Kraftausdrücken herumwerfen, besinders nicht wenn Sie einen Themenkomplex nicht verstanden haben.