Unter dem Vorwand des Kampfes gegen Rechtsextreme schränken CDU/CSU nicht etwa Rechtsextreme ein (im Gegenteil, die werden weiter staatlich gefördert), sondern die Grundrechte der Bevölkerung werden angegriffen.
Wenn Aufnahmen mittels richterlichen Beschlüssen in Einzelfällen per Gesichtserkennungssoftware analysiert werden, reicht das vollkommen aus.
Eine Dauer-Totalüberwachung wie von der CDU-Regierung angestrebt, ist verfassungsfeindlich.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.01.2020 11:45).