Dass die teure Technik überhaupt einsatzreif ist und den erhofften Zweck erfüllt...
Der erhoffte Zweck ist nicht die Kriminalitätsbekämpfung.
Wenn übrigens im Falle einer Ermittlung den Staatsterrorimus betreffend Lücken in den Aufzeichnungen des Überwachungssystems auftreten, ist das natürlich eine Panne, ein "IT-Fehler".