Die bayerische Staatskanzlei berichtet aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021, dass
mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des
Infektionsgeschehens der Ministerrat beschlossen habe, eine Verpflichtung zum Tragen
einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den
18. Januar 2021, zu verordnen. Nach Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministers soll
die FFP2-Maskenpflicht in Bayern für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nicht gelten.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sieht diesen Beschluss kritisch und empfiehlt dringend eine Überprüfung des Beschlusses und begründet ihre Auffassung nachfolgend.
Die KRINKO kritisiert, dass keine ausreichende Evidenz dafür vorhanden ist, dass das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske den Schutz der Patienten und Beschäftigten verbessert. Die hohe Belastung körperlich arbeitender Beschäftigter durch das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske kann so nicht begründet werden, eine sinnvolle Alternative wäre hier ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Auch die dreimal wöchentliche Testung wird kritisiert, Testangebote sollten niedrigschwellig vorhanden sein, aber auch für die Notwendigkeit einer dreimal wöchentlichen Testung läge keine Evidenz vor.
Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
Wenn man nicht auf die eigenen Fachgesellschaften hört und die Politik ihre eigenes Ding macht. Dann sind diese sehr wohl für diese Entscheidung verantwortlich.
Diese Nebelkerze a la "Wir wussten es ja nicht besser" lasse ich nicht durchgehen.