Und noch mal ( oder besser: schon wieder):
Deutsche Gerichte haben entschieden, dass der deutsche Amtseid nur eine unverbindliche Absichtserklärung ist. Der Vereidigte ist somit weder an den Eid gebunden noch in irgend einer Weise haftbar zu machen, wenn er ihm zuwider handelt.
Oder anders gesagt: das ist kein Eid. Das ist nur ein Etikettenschwindel von der Sorte, die uns unsere Politiker täglich auftischen.