https://www.bundestag.de/resource/blob/585474/a98216050ea29dcda726f464caa1f236/WD-3-368-18-pdf-data.pdf
Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten nicht strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. ä. gewertet würde.
Vereinfacht gesagt: die könnten auch einen Amtseid auf Schneewittchen und die sieben Zwerge schwören. Der Amtseid ist nicht strafbewehrt - und die Politik weiß das, denn ansonsten würden sich Politiker vermutlich mehr am Riemen reißen. Stattdessen wird gelogen, betrogen und 'vergessen' was das Zeug hält