Leichtmatrose schrieb am 01.05.2022 07:14:
Wir reden von einem Gasentnahmeverbot von vielleicht 3 Tagen pro Wohngebiet, dann ist ein anderes Wohngebiet an der Reihe und die Gasgestoppten dürfen wieder Duschen.
Wer sagt denn, dass das mit drei Tage lang gilt? Duschen kann man im Sommer auch mit kaltem Wasser.