"In der EU gibt es strenge Vorschriften zum Schutz des freien Wettbewerbs. Nach diesen Vorschriften sind bestimmte Praktiken verboten.
Wenn Sie gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren Sie Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % Ihres weltweiten Jahresumsatzes. In einigen EU-Ländern drohen den Geschäftsführern von Unternehmen, die Wettbewerbsverstöße begehen, schwere Strafen – sogar Haft.
Die Wettbewerbsregeln der EU gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, und die Gerichte in Ihrem Land werden deren Anwendung sicherstellen. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Organisationen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (Handels-, Branchenverbände usw.).
Im Internetportal der GD Wettbewerb finden Sie Beispiele für EU-Wettbewerbssachen.
Illegale Kontakte und Vereinbarungen
Solche Vereinbarungen werden als Kartelle bezeichnet. Sie sind verboten, weil sie den Wettbewerb beschränken. Sie können unterschiedliche Formen annehmen und müssen nicht unbedingt von den beteiligten Unternehmen offiziell gebilligt sein. Die verbreitetsten Praktiken sind:
Preisabsprachen
Aufteilung von Märkten
Absprachen über Kundenzuteilung
Absprachen über Produktionsbegrenzungen
Vertriebsvereinbarungen zwischen Herstellern und Wiederverkäufern, bei denen beispielsweise der Verbraucherpreis vom Hersteller vorgegeben wird.
Alle Arten von Vereinbarung und Informationsaustausch zwischen Ihnen und Ihren Wettbewerbern, die strategische Ungewissheiten auf dem Markt (etwa in Bezug auf Produktionskosten, Umsatz, Kapazität, Vermarktungspläne, usw.) für Sie verringern, können als wettbewerbswidrig angesehen werden."
https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/competition-between-businesses/competition-rules-eu/index_de.htm
Verdammt - über politische Sanktionen, steht da nix.
By the way - Wen verklagt man eigentlich bei Atomkrieg, die eigene Regierung, weil sie es dazu hat kommen lassen, oder die Gegner, also die, die gewonnen haben? Schön, das wir das rechtlich schon mal geklärt haben ...