Du lenkst ab. Es geht nicht um einen Unterschied bei Pflegebedürftigkeit.
Ich wollte nur eine kleine Kerze entzünden, um das Wehklagen wegen des bösen "Angriffs" auf das Vermögen von Bürgergeldempfängern mit einem Vergleich zum Schonvermögen bei Pflegebedürftigkeit (Pflegeheimkosten!) zu beleuchten.
Wenn das jemand (absichtlich?) flasch interpretiert, dann ist das nicht mein Problem.
PS: Wieso der Artikel einen Nachteil für Selbständige bezüglich Vermögensanrechnung postuliert, kannst du mir aber wohl auch nicht erklären? Denn natürlich bekommt er kein Arbeitslosengeld, wenn er keine Versicherung dafür hat.
mfg, kruziform
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.03.2024 20:21).